Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer fragen sich derzeit, ob sie ihre Storen bald ersetzen oder noch warten sollen. Ein wichtiger Grund, jetzt oder bald zu handeln, liegt in der Steuerpolitik: In der Schweiz steht die Abschaffung des Eigenmietwerts bevor – und damit der Wegfall wichtiger Steuerabzüge.
Wer seine Storen noch vor 2028 erneuert oder ersetzt, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. In diesem Beitrag erklären wir, warum das so ist – und worauf Sie achten sollten.
Rasta Storen: Ihr Partner für die clevere Modernisierung
Bei Rasta Storen Brügg profitieren Sie von über 10 Jahren Erfahrung, präziser Beratung und Schweizer Qualitätsarbeit. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Storen technisch und optisch zu modernisieren, energetisch zu optimieren und steuerlich klug zu planen.
Ob Ersatz, Renovation oder Neuanlage – wir zeigen Ihnen, welche Lösungen in Ihrer Situation Sinn machen und sich noch vor 2028 steuerlich auszahlen.
Werterhaltend oder wertvermehrend?
Nicht alle Renovationen lassen sich von den Steuern abziehen. Entscheidend ist, ob es sich um werterhaltende oder wertvermehrende Arbeiten handelt:
A) Werterhaltend
Ersatz oder Instandhaltung, damit der bisherige Zustand erhalten bleibt – zum Beispiel der Austausch von alten oder defekten Storen durch gleichwertige Modelle.
Ein Stoffwechsel an einer Sonnenstore gilt als werterhaltend.
→ Diese Kosten sind steuerlich abzugsfähig.
B) Wertvermehrend
Verbesserungen, die den ursprünglichen Zustand übertreffen – etwa der Einbau von Luxus- oder Automatikstoren.
→ Diese Ausgaben gelten als Investitionen und sind steuerlich nicht sofort abzugsfähig.
Pauschalabzug oder effektive Kosten?
Die meisten Kantone erlauben, zwischen einem Pauschalabzug und dem Abzug der effektiven Kosten zu wählen:
A) Pauschalabzug
→ Ein fixer Prozentsatz (meist 10–20 %) des Eigenmietwerts.
B) Effektiver Abzug
→ Sie ziehen die tatsächlichen Unterhaltskosten gemäss Rechnungen ab – oft die bessere Wahl, wenn Sie grössere Arbeiten planen.
Beispiel
Ersetzen Sie Ihre alten Lamellenstoren durch gleichwertige neue, können Sie die Ausgaben als werterhaltenden Unterhalt geltend machen. Wenn Sie hingegen auf motorisierte Smart-Home-Storen umsteigen, gilt nur der Basisanteil als abziehbar – der Komfortzuwachs ist wertvermehrend.
Warum Sie jetzt oder bald handeln sollten!
Bis spätestens 2027 gelten die alten Regeln. Das ist Ihre Chance, Investitionen clever zu planen:
Beispielrechnung
Wenn Sie Storen für CHF 12’000 ersetzen und der Abzug anerkannt wird, sparen Sie bei einem Grenzsteuersatz von 30 % rund CHF 3’600 an Steuern. Nach 2028 wäre diese Ersparnis verloren. (Beispiel ohne Gewähr).
Wer seine Storen jetzt ersetzt, profitiert gleich doppelt:
Nutzen Sie die aktuelle Situation zu Ihrem Vorteil – bevor sich die Rahmenbedingungen ändern.
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